Neuerungen zur Notbetreuung

Neuerungen zur Notbetreuung

Am 17.4. wurden die Berufsfelder, die zur Nutzung der Notbetreuung berechtigen, ausgeweitet.

In der aktuellen Pressemitteilung des Kultusministeriums heißt es:

„Zukünftig sollen zudem Kinder einer Erziehungsberechtigten bzw. eines Erziehungsberechtigten, die/der in einem Berufszweig von allgemeinem öffentlichen Interesse tätig ist, aufgenommen werden können.

So können etwa die Bereiche Energieversorgung (etwa Strom-, Gas-, Kraftstoffversorgung), Wasserversorgung (öffentliche Wasserversorgung, öffentliche Abwasserbeseitigung), Ernährung und Hygiene (Produktion, Groß-und Einzelhandel), Informationstechnik und Telekommunikation (insb. Einrichtung zur Entstörung und Aufrechterhaltung der Netze), Finanzen (Bargeldversorgung, Sozialtransfers), Transport und Verkehr (Logistik für die kritische Infrastruktur, ÖPNV), Entsorgung (Müllabfuhr) sowie Medien und Kultur, Risiko- und Krisenkommunikation einem Berufszweig von allgemeinem öffentlichen Interesse zuzurechnen sein.

Alle anderen Möglichkeiten einer Betreuung müssen aber vor der Möglichkeit der Inanspruchnahme ausgeschöpft worden sein.“

Quelle: https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/notbetreuung-in-niedersachsen-wird-ausgeweitet-187568.html

Auch in besonderen Härtefällen ist eine Notbetreuung möglich, sprechen Sie uns im Bedarfsfall gerne an!

Wie melde ich mein Kind zur Notbetreuung an?

  • Eine Anmeldung ist telefonisch über das Sekretariat oder per Mail (bis 20 Uhr am Vortag) unter info(at)lws-glandorf.de möglich.
  • Geben Sie Ihrem Kind zur Notbetreuung bitte den ausgefüllten Anmeldebogen, sowie Arbeitsmaterial und Proviant mit.
  • den Anmeldebogen finden Sie unter Service

Bei Fragen melden Sie sich gerne bei uns!